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Gabriel Riesser (1806-1863)

zuletzt aktualisiert: 22.10.2013

Gabriel Riesser wurde am 2. April 1806 als Sohn jüdischer Eltern in Hamburg geboren. Beide Großväter waren Rabbiner gewesen, der Vater Sekretär beim jüdischen Gericht. Riesser studierte Jura und Philosophie in Heidelberg, Kiel und München. Nachdem ihm sowohl eine Universitätskarriere als auch die Zulassung zur Advokatur aufgrund seiner jüdischen Herkunft verweigert worden waren, widmete er sich als freier Publizist vor allem der rechtlichen Gleichstellung der Juden. In seiner Schrift „Über Stellung und Bekenner des mosaischen Glaubens in Deutschland“ protestierte er gegen antijüdische Bestimmungen und Vorurteile. 1832 begründete er die Zeitschrift „Der Jude. Periodische Blätter für Religions- und Gewissensfreiheit“, im Jahr darauf arbeitete er im Auftrag des badischen Landtags eine Denkschrift zur Judenemanzipation aus. In den Jahren 1833-36 war er Redakteur der „Hamburger Abendzeitung“. Zeitweilig übersiedelte er nach Bockenheim bei Frankfurt, wo man ihm wiederum „aus konfessionellen Gründen“ das volle Bürgerrecht verwehrte. Riesser war auch unter dem Beinamen „Anwalt des deutschen Judentums“ bekannt.

Im Jahr 1848 war er Mitglied des Vorparlaments, in der Frankfurter Nationalversammlung saß er bis Mai 1849 als Abgeordneter des Herzogtums Lauenburg. Politisch war er der linkslibralen Fraktion „Nürnberger Hof“ zuzurechnen. Er sprach sich für die „Versöhnung des Königthums mit der Volksfreiheit“, d.h. für die Schaffung einer konstitutionellen Monarchie unter der Führung des preußischen Herrscherhauses aus. Als Mitglied des Verfassungsausschusses wurde er zweimal zum Vizepräsident der Nationalversammlung gewählt. In dieser Funktion stand er auch an der Spitze der Delegation, die Friedrich Wilhelm IV. Anfang April 1849 erfolglos die deutsche Kaiserkrone antrug. Seinen wichtigsten Erfolg als Paulskirchenabgeordneter errang er jedoch während der Beratung der Grundrechte, die in der Verfassung verankert werden sollten. Der Abgeordnete Moritz Mohl beantragte am 29. August 1848 die Beschränkung der Rechte der Juden und verlangte Sondergesetze für sie. Riesser widersprach vehement und argumentierte, dass sogar die nichtdeutschsprachigen Minderheiten in Deutschland, z.B. die Polen, rechtlich gleichgestellt werden sollten. Man könne daher nicht den Juden, die sich als Deutsche fühlten und lediglich einer anderen Konfession angehörten, die gleichen Rechte vorenthalten. Die Nationalversammlung zeigte sich durch Riessers Rede überzeugt und beschloss in Artikel V: „Durch das religiöse Bekenntnis wird der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte weder bedingt noch beschränkt.“ Damit waren die Juden erstmals in ganz Deutschland voll emanzipiert.

Nach dem Scheitern der Verfassung und der Niederschlagung des pfälzisch-badischen Aufstands kehrte Riesser in seine Heimatstadt zurück, wo er sich zunächst als freier Notar niederließ, dann aber 1859 zum ersten Obergerichtsrat jüdischer Konfession in Deutschland aufstieg. Als Vizepräsident der Bürgerschaft war er am Ausbau der neuen städtischen Verfassung beteiligt. Gabriel Riesser starb am 22. April 1863 in Hamburg. (ss)


Literatur:

  • Heinrich Best /Wilhelm Weege: Biographisches Handbuch der Abgeordneten der Frankfurter Nationalversammlung 1848/49, Düsseldorf 1996, S. 181/82.
  • Michael Leiberich: Riesser (Rießer) Gabriel. In: Biographisches Lexikon zur Geschichte der demokratischen und liberalen Bewegungen in Mitteleuropa (Bd. 2/Teil 1), hrsg. von Helmut Reinalter, Frankfurt a. M. 2005, S. 232/33.

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